Betriebliche Ersthelfer

Jeder Betrieb muß Ersthelfer in ausreichender Anzahl ausbilden und bestellen. Dies ist von den Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Es müssen immer mindestens 5% im Büro und 10% bei Fertigungsbetrieben aber auch auf Baustellen anwesend sein. Denken Sie bei der Planung auch an Urlaub, Krankheit und sonstige abwesenheit, so dass Sie immer ausreichend Ershelfer vor Ort haben.

Bei Terminen ab 10 Teilnehmern oder sonstigen Fragen bitte über das Kontaktformular anfragen.