Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften

Wir sind von der Berufsgenossenschaft für die Aus und Fortbildung von Ersthelfern ermächtigt. So können wir die Ausbildung ihrer Ersthelfer direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen und ihnen entstehen keine Kosten.
Sie müssen ausschließlich ihre Mitarbeiter bezahlen.

Dazu bitte einfach das Anmeldeformular der Berufsgenossenschaft ausfüllen, stempeln, unterschreiben und spätestens am Tag der Ausbildung dem Ausbilder geben. https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf

Wichtig: Es können nur gestempelt und Unterschriebene Formulare angenommen werden.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • Unfallkassen (UK NRW u.a.)
    Bitte vorab bei ihrer Unfallkasse einen Gutschein beantragen.